Radwege und Tagestouren in Thüringen

Monthly Archive for September, 2009

Änderungen in der StVO zum 1. September 2009

Radweg Benutzung ist Pflicht

Radweg Benutzung ist Pflicht

Die bundesweit radverkehrspolitisch engagierte Initiative Cycleride (IC) weist auf wichtige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin, die zum 1. September in Kraft treten.

Die wichtigste Änderung betrifft die Anordnung der Benutzungspflicht bei linkseitigen Radwegen. Diese Möglichkeit wurde 1997 trotz der evidenten Gefahren des “Geisterradelns” in die StVO eingeführt. Sie wird zwar bedauerlicherweise nicht wieder vollständig abgeschafft, aber wenigstens noch deutlicher als bisher auf seltene Ausnahmen beschränkt. Linkseitige Radwege können nun durch das Zeichen “Radfahrer frei” freigegeben werden. Diese Radwege müssen aber nicht benutzt werden. Damit fallen für die Straßenverkehrsbehörden auch Zwänge weg, eine Benutzungspflicht aus rein formalen Gründen anzuordnen.
Dies ist deswegen von großer Bedeutung, weil das Befahren linksseitiger Radwege eine der Hauptursachen für Fahrradunfälle ist. Oft sei Radlern gar nicht bewusst, wann das Linksfahren verboten, erlaubt oder vorgeschrieben ist. Die IC hofft auf eine zügige Umsetzung des neuen Rechts durch die Kommunen, weil damit viele schwere Unfälle vermieden werden können.

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Freie Fahrt für freie Radler

Radwege sind die Pest – für den, der vorankommen will. Viel zu schmal, mit aufgeplatztem Asphalt behindern sie den Pedalisten. Meistens sind es bauliche Verlegenheitslösungen. Sie führen plötzlich auf eine Parkspur, enden gern einfach mal so und folgen unmöglichen Kurven – nur um dem Autofahrern das Abbiegen zu erleichtern. Für Oma auf dem Weg zum Markt reicht das aus. Wer das Rad als Alternative zum Auto begreift, morgens zur Arbeit will und dabei eine Geschwindwindigkeit von mindestens 25 km/h einplant, muss dagegen auf die Straße.

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