
Radweg Benutzung ist Pflicht
Die bundesweit radverkehrspolitisch engagierte Initiative Cycleride (IC) weist auf wichtige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin, die zum 1. September in Kraft treten.
Die wichtigste Änderung betrifft die Anordnung der Benutzungspflicht bei linkseitigen Radwegen. Diese Möglichkeit wurde 1997 trotz der evidenten Gefahren des “Geisterradelns” in die StVO eingeführt. Sie wird zwar bedauerlicherweise nicht wieder vollständig abgeschafft, aber wenigstens noch deutlicher als bisher auf seltene Ausnahmen beschränkt. Linkseitige Radwege können nun durch das Zeichen “Radfahrer frei” freigegeben werden. Diese Radwege müssen aber nicht benutzt werden. Damit fallen für die Straßenverkehrsbehörden auch Zwänge weg, eine Benutzungspflicht aus rein formalen Gründen anzuordnen.
Dies ist deswegen von großer Bedeutung, weil das Befahren linksseitiger Radwege eine der Hauptursachen für Fahrradunfälle ist. Oft sei Radlern gar nicht bewusst, wann das Linksfahren verboten, erlaubt oder vorgeschrieben ist. Die IC hofft auf eine zügige Umsetzung des neuen Rechts durch die Kommunen, weil damit viele schwere Unfälle vermieden werden können.
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Radwanderern wird im Saaletal ab sofort ein Shuttle-Service angeboten.
Zwischen Saalburg und Naumburg am Saaleradweg und zwischen Triptis am Orlaradweg und Weimar am Ilmradweg fahren wir Sie mit Ihren Rädern und Gepäck zu Ihrem gewünschten Start oder Zielort und holen Sie auf Wunsch wieder ab.


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