Kinder beim gemeinsamen Fahrradausflug immer im Auge behalten

Eltern müssen bei Fahrradausflügen mit Kindern dafür sorgen, dass sie bei deren Fehlverhalten sofort eingreifen können. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in seiner Zeitschrift »Radwelt« hin.

Das sei nur möglich, wenn Eltern die Fahrweise der Kinder aus der Nähe beobachten und korrigieren können. Ob sie dabei gemeinsam auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg fahren, muss laut ADFC von Fall zu Fall entschieden werden. Die Rechtsprechung gebe für den Familienausflug per Rad keine brauchbare Anleitung. So müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Fahrrad den Gehweg, Erwachsene jedoch die Straße benutzen, wenn kein separater Radweg vorhanden ist.

Getrennt zu fahren, entspreche zwar dem Wortlaut der StVO, ist aber Gerichtsurteilen zufolge nicht die richtige Lösung, so der ADFC. Da sich die Juristen uneins sind, ob die Radfahrergruppe gemeinsam auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren muss, sollten sich Eltern unterwegs auf ihren »gesunden Menschenverstand« verlassen: In ruhigen Straßen sollten sie gemeinsam mit ihren Kindern am rechten Fahrbahnrand, bei stärkerem Verkehr gemeinsam auf dem Gehweg fahren.

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