Kinder bis zu zehn Jahren sind für Schäden, die sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug anrichten, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 2, BGB). Wenn ein Rad fahrendes Kind im Grundschulalter die Vorfahrt eines Autos missachtet und einen Unfall verursacht, haftet es deshalb nicht für Blechschäden und erhält selbst vollen Schadensersatz. Das berichtet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in der aktuellen Ausgabe seines Mitgliedermagazins “Radwelt”.
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Radwanderern wird im Saaletal ab sofort ein Shuttle-Service angeboten.
Zwischen Saalburg und Naumburg am Saaleradweg und zwischen Triptis am Orlaradweg und Weimar am Ilmradweg fahren wir Sie mit Ihren Rädern und Gepäck zu Ihrem gewünschten Start oder Zielort und holen Sie auf Wunsch wieder ab.


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